Die Kosten

Kostenübernahme

Die systemische Psychotherapie ist als viertes anerkanntes Richtlinienverfahren seit Juli 2020 auch eine sozialrechtliche Leistung. Ich arbeite allerdings nicht in unmittelbarer Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen. Mein Angebot richtet sich daher an Selbstzahler und Selbstzahlerinnen. Eine Situation die nicht unbedingt nachteilig für Sie sein muss.

 

Private Finanzierung - Die Vorteile einer privaten Finanzierung sind vielfältig; In der Regel können Sie mit vergleichbar geringer Wartezeit mit der Therapie beginnen. Sie werden nicht "aktenkundig" und können die Leistung ohne eine diagnostizierte Störung mit Krankheitswert in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Höhe der Versicherungsprämie oder einer Verbeamtung kann dies relevant sein (maximale Diskretion).

Des Weiteren ergibt sich durch die Unabhängigkeit von den Krankenkassen ein individueller Gestaltungsspielraum die Anzahl und Dauer der Sitzungen betreffend. Sie sind dadurch in allen Punkten an Ihrem Prozess beteiligt. 

 

Die Gründe für eine Psychotherapie sind sensible und individuelle. Sind Sie Selbstzahler, bleibt Ihre persönliche Entscheidung für eine Therapie auch weiterhin Ihre persönliche Angelegenheit!

 

Erstattung psychotherapeutischer Heilpraktiker-Leistungen - Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz nicht.  Jedoch werden die Therapiekosten für Einzelsitzungen von privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen, die psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen beinhalten, ganz oder anteilig übernommen. Die Anzahl der Sitzungen sowie der maximale Betrag hängen von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Versicherung die Kosten für Leistungen gemäß dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt und klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme vor Beginn der Beratung.

 

Folgende Versicherungen bieten Zusatzversicherung an, die Leistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie beinhalten:

  • Allianz
  • AOK
  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka
  • Deutsche Krankenversicherung (DKV)
  • R+V Versicherung
  • Signal-Iduna Versicherung

 

Sprechen Sie mich sehr gerne an! Ich berate und unterstütze Sie im jeweiligen Antragsverfahren, auch wenn Sie über ein geringeres Einkommen verfügen oder sich im SGB II, III oder XII Bezug befinden. Wir finden bestimmt eine Lösung!

Honorar und Ausfallregelung

Einzeltherapie

  • 50 Minuten    80 Euro

Familien- und Paartherapie (inkl. 19% Umsatzsteuer)

  • 60 Minuten   115 Euro
  • 90 Minuten   145 Euro

Ich arbeite nach vorheriger Terminvereinbarung. Dafür halte ich mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin frei. Ausfallende Termine lassen sich bei kurzfristigen Absagen in der Regel nicht neu vergeben. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um eine frühzeitige Terminabsage. Erfolgt die Absage erst innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (siehe § 615 BGB).

Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bar oder per Überweisung.